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Verfahrensrechtliche Behandlung von Anträgen des Betroffenen

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2025/79RdM-LS 2025, 157 Heft 4 v. 12.8.2025

1. Eine von der SachE verschiedene Beschlussfassung über - während eines laufenden Bestellungsverfahrens nach (rk) Verfahrenseinleitung gestellte - Anträge auf Einstellung des Verfahrens ist nicht vorgesehen. Weist das ErstG den Antrag auf Einstellung des Betroffenen ab, ist dieser Beschluss einem Vorbehalt einer späteren E gleichzuhalten, der lediglich ausspricht, dass die Erwachsenenschutzsache noch nicht spruchreif und das Verfahren daher fortzusetzen ist. In der Abweisung des Einstellungsantrags ist sohin ein verfahrensleitender Beschluss zu erblicken, der gem § 45 Satz 2 AußStrG unanfechtbar ist.

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