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Vor Gericht erklärter Widerspruch gegen gesetzlichen Erwachsenenvertreter

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2025/76RdM-LS 2025, 156 Heft 4 v. 12.8.2025

Ein vor Gericht erklärter - schon zeitlich bedingt - noch nicht im ÖZVV eingetragener (und damit noch nicht iSd § 246 Abs 1 Z 5 ABGB wirksam gewordener) Widerspruch gegen die gesetzliche Erwachsenenvertreterin trägt einen Beschluss nach § 246 Abs 3 Z 1 ABGB auf Beendigung der gesetzlichen Erwachsenenvertretung.

3 Ob 167/24s

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