vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Disziplinarerkenntnis ohne namentliche Nennung des betroffenen Patienten ist ausreichend bestimmt

LeitsatzkarteiJudikaturVerena Christine BlumRdM-LS 2025/70RdM-LS 2025, 154 - 155 Heft 4 v. 12.8.2025

Verschreibt ein Arzt einer Patientin - und damit einem Menschen - ein Medikament [hier: nicht lege artis Verschreibung von Ivermectin 3 mg, 60 Stück zur Behandlung von COVID-19], das nach dem Austria-Codex für den Einsatz in der Humanmedizin in Österreich nicht zugelassen ist, kann dies ein Disziplinarvergehen nach § 136 Abs 1 Z 2 ÄrzteG verwirklichen, gleich gegenüber welchem vom Arzt in ärztliche Beratung oder Behandlung übernommenen Gesunden oder Kranken (vgl § 49 Abs 1 ÄrzteG) es gesetzt wurde. Auf die individualisierte Person der Patientin im Einzelfall kommt es idZ nicht an, sofern nur die Tat an sich feststeht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!