Die MDR sah in Art 123 Abs 2 ursprünglich - von Ausnahmen abgesehen - eine Geltung ab dem 26. 5. 2020 vor. Mit der VO (EU) 2020/561 vom 23. 4. 2020 wurde der Geltungsbeginn der MDR im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie auf den 26. 5. 2021 verschoben. Eine rückwirkende Geltung der MDR ist nicht vorgesehen.