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Haftung des EU-Bevollmächtigten betr Beatmungsgerät eines US-Herstellers?

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2025/65RdM-LS 2025, 153 Heft 4 v. 12.8.2025

Die MDR sah in Art 123 Abs 2 ursprünglich - von Ausnahmen abgesehen - eine Geltung ab dem 26. 5. 2020 vor. Mit der VO (EU) 2020/561 vom 23. 4. 2020 wurde der Geltungsbeginn der MDR im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie auf den 26. 5. 2021 verschoben. Eine rückwirkende Geltung der MDR ist nicht vorgesehen.

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