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Anspruch auf Verdienstentgang setzt Erwerbstätigkeit voraus

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia SteinböckRdM-LS 2025/9RdM-LS 2025, 40 Heft 1 v. 5.2.2025

Voraussetzung für einen ersatzfähigen Vermögensnachteil ist jedenfalls ein "Erwerb", also eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit, bei unselbständiger Erwerbstätigkeit somit ein aufrechtes Arbeitsverhältnis. Mangels eines solchen [hier: Auflösung des Dienstverhältnisses ex tunc durch Rücktritt] fehlt es schon an einem regelmäßigen Entgelt iSd EntgeltfortzahlungsG gem § 32 Abs 3 Satz 1 EpiG, nach dem ein Vergütungsanspruch zu bemessen wäre.

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