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Aufbewahrung von Leichen in Kühlcontainern begründet als Nebentätigkeit weitere Betriebsstätte

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Karl StögerRdM-LS 2020/87RdM-LS 2020, 195 Heft 5 v. 1.10.2020

Die bloße Aufbewahrung von Leichen in Kühlräumen durch Bestatter im Rahmen ihres reglementierten Gewerbes begründet als Ausübung eines Nebenrechts iSd § 32 Abs 1a GewO 1994 das Vorliegen einer "weiteren Betriebsstätte" iSd § 46 Abs 1 GewO 1994.

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