Die - wenngleich mit einem hohen Maß an tatsächlicher Selbständigkeit verbundene - Ausübung ärztlicher Tätigkeiten kann grds auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen, sofern die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit einer Person vom Empfänger der Arbeit gegenüber jenen persönlicher Unabhängigkeit überwiegen.

