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Keine Aufklärungspflicht über als experimentell anzusehende Protonenbestrahlung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Ingrid Jez, Claudia Steinböck, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2020/54RdM-LS 2020, 166 Heft 4 v. 4.8.2020

Ist nach dem aktuellen medizinischen Standard eine Protonenbestrahlung als experimentell anzusehen und mit deutlich geringeren Erfolgschancen verbunden, ist diese Behandlungsalternative im Verhältnis zur lege artis durchgeführten Operation nicht gleichwertig. Die nochmalige Operation ist sodann (zwar nicht die einzig mögliche, aber) die einzig medizinisch sinnvolle Option. Eine Aufklärungspflicht über die grundsätzlich bestehende Möglichkeit einer Protonentherapie vor der Operation kann zu Recht verneint werden.

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