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Medikamentenunverträglichkeit - Mitwirkungspflicht des Patienten und ärztliche Pflicht zur Informationsweitergabe

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Ingrid Jez, Claudia Steinböck, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2020/53RdM-LS 2020, 165 - 166 Heft 4 v. 4.8.2020

1. Jeder Facharzt hat ein eigenes Anamnese-Gespräch mit dem Patienten zu führen. Erfolgt ein ausführliches Gespräch zwischen Anästhesisten und Patienten, in dem der Patient aber nicht auf eine Medikamentenunverträglichkeit [hier: Voltaren] hinweist, verletzt er seine Mitwirkungspflicht. Der Patient handelt dadurch in eigenen Angelegenheiten sorglos. Eine Haftung [hier: des Anästhesisten] kann auch gänzlich entfallen.

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