1. Jeder Facharzt hat ein eigenes Anamnese-Gespräch mit dem Patienten zu führen. Erfolgt ein ausführliches Gespräch zwischen Anästhesisten und Patienten, in dem der Patient aber nicht auf eine Medikamentenunverträglichkeit [hier: Voltaren] hinweist, verletzt er seine Mitwirkungspflicht. Der Patient handelt dadurch in eigenen Angelegenheiten sorglos. Eine Haftung [hier: des Anästhesisten] kann auch gänzlich entfallen.

