Für die Zuerkennung von Trauerschmerzengeld stellt die Haushaltsgemeinschaft für sich allein (sofern man bei einem Nasciturus überhaupt von einer solchen sprechen kann) noch nicht das entscheidende Kriterium dar. Maßgeblich ist die intensive Gefühlsgemeinschaft des Getöteten und des Angehörigen. Es ist vertretbar, einem fast zweijährigen Kind, das noch keine Vorstellung von Geburt und Tod in Form der Endgültigkeit des Sterbens hat, sodass es von einem nachhaltigen Trauerprozess nicht betroffen sein kann, bei Tod der Schwester - aufgrund eines Behandlungsfehlers - wenige Stunden nach deren Geburt ein Trauerschmerzengeld nicht zuzuerkennen.

