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Versorgung mit neuer Oberschenkelprothese keine medizinische Maßnahme der Rehabilitation aus der KV

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Ingrid Jez, Claudia Steinböck, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2020/63RdM-LS 2020, 167 - 168 Heft 4 v. 4.8.2020

1. Das Ausmaß der von der Krankenkasse [hier: Österreichische Gesundheitskasse] für Hilfsmittel gem § 154 Abs 1 ASVG zu übernehmenden Kosten darf die satzungsmäßige Höchstgrenze nicht übersteigen, es sei denn, diese Hilfsmittel werden als Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation gem § 154a ASVG gewährt. Für notwendige Hilfsmittel nach § 154 ASVG sind daher nur satzungsmäßige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten zu leisten.

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