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Keine gerichtliche Bestellung eines Dolmetschers bei außergerichtlichen Kontakten zwischen Betroffenem und Erwachsenenvertreter

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Ingrid Jez, Claudia Steinböck, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2020/56RdM-LS 2020, 166 Heft 4 v. 4.8.2020

Es besteht keine gesetzliche Grundlage für die vom Betroffenen angestrebte Bestellung eines Dolmetschers für seine außergerichtlichen Kontakte mit dem Erwachsenenvertreter und die Zahlung der dabei auflaufenden Gebühren aus Amtsgeldern. Der Erwachsenenvertreter hat sich selbst um die Beiziehung einer geeigneten Person als Dolmetscher für die Gesprächstermine zu kümmern.

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