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Frist für Revisionsrekurs

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2020/39RdM-LS 2020, 80 Heft 2 v. 30.3.2020

Die Frist für den Revisionsrekurs von EinrichtungsleiterInnen gegen einen Unzulässigkeitsbeschluss bei einer aktuellen Freiheitsbeschränkung beträgt sieben Tage. Ein nach Ablauf dieser Frist eingebrachter Revisionsrekurs ist verspätet.

7 Ob 174/19t

Abstract aus RdM-LS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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