Die Frist für den Revisionsrekurs von EinrichtungsleiterInnen gegen einen Unzulässigkeitsbeschluss bei einer aktuellen Freiheitsbeschränkung beträgt sieben Tage. Ein nach Ablauf dieser Frist eingebrachter Revisionsrekurs ist verspätet.
7 Ob 174/19t
Abstract aus RdM-LS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

