1. Die Veröffentlichung von Daten aus der Ärzteliste gem § 27 ÄrzteG auf einer Arztsuch- und Bewertungsplattform stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten iSd Art 4 Z 2 DSGVO dar, die einer Rechtsgrundlage iSd Art 6 DSGVO bedarf. Im vorliegenden Fall kollidiert das Recht auf Datenschutz der Bf [hier: Frauenärztin] mit dem Recht auf Meinungsfreiheit des Betreibers und der Nutzer der Plattform. Die Verarbeitung ist wegen überwiegender berechtigter Interessen des Verantwortlichen und Dritter iSd Art 6 Abs 1 lit f DSGVO im Ergebnis rechtmäßig.

