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Leitlinien als Indiz für den medizinischen Standard

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2020/25RdM-LS 2020, 76 Heft 2 v. 30.3.2020

Richtlinien oder Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften oder anderer Expertengremien sind regelmäßig rechtlich unverbindlich. Solche Richt- oder Leitlinien können aber der Konkretisierung und Feststellung des aktuellen medizinischen Standards dienen. Damit sind sie Beweismittel zur Feststellung des haftungserheblichen Standards. Die Missachtung einer anerkannten und auf den konkreten Fall anwendbaren Leitlinie kann prima facie zur Annahme eines Behandlungsfehlers führen. Umgekehrt entsteht durch das Befolgen der Leitlinie ein Indiz für ein pflichtgemäßes Handeln des Arztes.

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