Richtlinien oder Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften oder anderer Expertengremien sind regelmäßig rechtlich unverbindlich. Solche Richt- oder Leitlinien können aber der Konkretisierung und Feststellung des aktuellen medizinischen Standards dienen. Damit sind sie Beweismittel zur Feststellung des haftungserheblichen Standards. Die Missachtung einer anerkannten und auf den konkreten Fall anwendbaren Leitlinie kann prima facie zur Annahme eines Behandlungsfehlers führen. Umgekehrt entsteht durch das Befolgen der Leitlinie ein Indiz für ein pflichtgemäßes Handeln des Arztes.

