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Rückforderung des Arzthonorars aufgrund eines Aufklärungsfehlers

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2020/26RdM-LS 2020, 76 Heft 2 v. 30.3.2020

Auf schadenersatzrechtlichem Weg ist jener Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis [hier: unzureichende Aufklärung und daraus resultierender Vertragsabschluss] vorliegen würde. Dies hat durch Rückstellung des erhaltenen Honorars - allenfalls gegen Ausgleich eines beim Geschädigten verbliebenen Vorteils - zu erfolgen. Unerheblich für die schadenersatzrechtliche Naturalrestitution ist die Frage, ob es zu einer nachträglichen Vertragsaufhebung kommt.

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