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Kein Anspruch auf Fortführung einer Behandlung mit festsitzendem Zahnersatz nach Umzug nach Österreich

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2020/36RdM-LS 2020, 79 Heft 2 v. 30.3.2020

Eine Zahnbehandlung ist gem § 153 Abs 1 ASVG nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzung zu gewähren. Als unentbehrlicher Zahnersatz, der gem § 32 der Satzung 1995 und § 35 Abs 2 der Satzung 2016 zu erbringen ist, gilt grds der abnehmbare Zahnersatz, sofern dem keine medizinischen Gründe im Wege stehen.

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