1. Die Formulierung in Art 6.3 Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1999) ist klar und auch verständlich. Eine Verletzung des Transparenzgebots liegt nicht vor.
1. Die Formulierung in Art 6.3 Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1999) ist klar und auch verständlich. Eine Verletzung des Transparenzgebots liegt nicht vor.
