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Undifferenzierter "Unfallfolgen-Ausschluss" von Herzinfarkt und Schlaganfall gröblich benachteiligend

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2020/15RdM-LS 2020, 38 Heft 1 v. 3.2.2020

1. Die Formulierung in Art 6.3 Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1999) ist klar und auch verständlich. Eine Verletzung des Transparenzgebots liegt nicht vor.

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