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Keine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung durch elektronische Zimmerbelegungserkennung in einem Rehabilitationszentrum

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2020/9RdM-LS 2020, 36 Heft 1 v. 3.2.2020

1. Die Geheimhaltungsverpflichtung nach § 1 Abs 1 DSG ist dann nicht verletzt, wenn die gem § 4 Abs 1 DSG normierten Durchführungsbestimmungen der DSGVO und deren Rechtfertigungsgründe eingehalten wurden.

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