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Zum Genehmigungsvorbehalt für Verfahrenshandlungen gem § 242 Abs 2 ABGB

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2020/10RdM-LS 2020, 36 - 37 Heft 1 v. 3.2.2020

Ein Genehmigungsvorbehalt nach § 242 Abs 2 ABGB erfordert eine ernstliche und erhebliche Gefahr für die vertretene Person. Diese Terminologie ist an § 4 Z 1 HeimAufG und § 3 Z 1 UbG angelehnt, wobei im Bereich des § 242 Abs 2 ABGB auch auf einen bedeutenden Vermögensnachteil Bedacht zu nehmen ist.

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