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Prüfung der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigungsfähigkeit einer Arzthaftungsklage

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2020/11RdM-LS 2020, 37 Heft 1 v. 3.2.2020

Ob eine Prozessführung im Interesse eines Pflegebefohlenen liegt, ist eine Ermessensentscheidung des Pflegschaftsgerichts.

Bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit einer Klage ist das Prozessrisiko abzuwägen. Es sind daher die Erfolgsaussichten, vor allem aber die Wahrscheinlichkeit eines drohenden Vermögennachteils festzustellen.

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