Eine nationale [hier: polnische] Regelung, die für die Erteilung einer Genehmigung für den Parallelimport verlangt, dass das zu importierende und das bereits in diesem MS zugelassene Arzneimittel beide Referenzarzneimittel oder beide Generika sein müssen, und wonach demzufolge die Genehmigung für den Parallelimport zu versagen ist, wenn das zu importierende Arzneimittel ein Generikum, das bereits in diesem MS zugelassene dagegen ein Referenzarzneimittel ist, verstößt gegen die Warenverkehrsfreiheit.

