Die Frage der Vertrauenswürdigkeit eines SV betrifft seine persönlichen Eigenschaften. In Ansehung der Funktion, die dem SV bei der Wahrheitsfindung obliegt, darf daher nicht der leiseste Zweifel an seiner Gesetzestreue, Korrektheit, Sorgfalt, Charakterstärke sowie an seinem Pflichtbewusstsein bestehen, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist. Bei der Beurteilung ist nicht nur auf gesetzwidriges Verhalten Bedacht zu nehmen, sondern sind bspw auch Meinungsäußerungen in Medien zu berücksichtigen.

