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Ersatz der Heilungskosten und des Verdienstentgangs nach Behandlungsfehler bei Mundhygiene

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Alexandra StraifRdM-LS 2019/123RdM-LS 2019, 290 Heft 6 v. 29.11.2019

1. Nur der zweckmäßig gemachte Aufwand an Heilungskosten ist zu ersetzen. Heilungskosten, die nicht der Besserung des Krankheitsbilds gedient haben, sind hingegen nicht zu erstatten.

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