Die unterlassene Beiziehung eines Neurologen anlässlich einer aufgrund von massiven Beschwerden eines Patienten vorgenommenen vorzeitigen [orthopädischen] Kontrolluntersuchung ist dem behandelnden Arzt vorwerfbar, wenn bei einer Operation ein ernstzunehmendes Risiko [hier: zu 3,7 %] besteht, dass aufgrund der Positionierung einer Schraube ein [hier: Ischias-]Nerv irritiert wird und bei Auftreten von Irritationen eine rasche Entfernung der Schraube notwendig ist, um irreversible Schäden zu verhindern.

