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Verspätete neurologische Untersuchung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Alexandra StraifRdM-LS 2019/124RdM-LS 2019, 290 Heft 6 v. 29.11.2019

Die unterlassene Beiziehung eines Neurologen anlässlich einer aufgrund von massiven Beschwerden eines Patienten vorgenommenen vorzeitigen [orthopädischen] Kontrolluntersuchung ist dem behandelnden Arzt vorwerfbar, wenn bei einer Operation ein ernstzunehmendes Risiko [hier: zu 3,7 %] besteht, dass aufgrund der Positionierung einer Schraube ein [hier: Ischias-]Nerv irritiert wird und bei Auftreten von Irritationen eine rasche Entfernung der Schraube notwendig ist, um irreversible Schäden zu verhindern.

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