Ein Arzt [hier: Primar mit Sondervertrag] hat für jene Zeiten seiner laut Dienstplan zu versehenen Nachtdienste, die er nicht in der KA, sondern eigenmächtig zuhause verbringt, keinen Entlohnungsanspruch.
Ein Arzt [hier: Primar mit Sondervertrag] hat für jene Zeiten seiner laut Dienstplan zu versehenen Nachtdienste, die er nicht in der KA, sondern eigenmächtig zuhause verbringt, keinen Entlohnungsanspruch.
