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Unzulässigkeit der Zurückverweisung bei auf mangelhaftem Gutachten beruhender Ermittlung und Feststellung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Alexandra StraifRdM-LS 2019/134RdM-LS 2019, 292 Heft 6 v. 29.11.2019

Nach stRsp des VwGH stellt die Zurückverweisung eine Ausnahme von der grundsätzlichen meritorischen Entscheidungspflicht der VwG dar. Erstere kommt insb in Betracht, wenn die Beh jegliche erforderliche Ermittlungstätigkeit unterlassen hat bzw lediglich völlig ungeeignete Ermittlungsschritte gesetzt wurden oder bloß ansatzweise ermittelt wurde. Ebenso entspricht es der stRsp, dass das VwG die Ergänzung eines unvollständigen Gutachtens selbst zu veranlassen hat und selbst die Notwendigkeit der Einholung eines weiteren Gutachtens die Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 VwGVG nicht rechtfertigt.

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