vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Widerrufsrecht hinsichtlich der Verwendung von sensiblen Daten nach Behandlungsabschluss

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Alexandra StraifRdM-LS 2019/126RdM-LS 2019, 290 - 291 Heft 6 v. 29.11.2019

Ist die Speicherung von sensiblen Daten [hier: Krankengeschichte im elektronischen Patientendokumentationssystem] aufgrund der gesetzlichen Bestimmung des § 15 Tir KAG iSd § 9 Z 3 DSG 2000 gerechtfertigt, kommt es auf einen weiteren Rechtfertigungsgrund [hier: Zustimmung des Betroffenen gem § 9 Z 6 DSG 2000] nicht an.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!