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Zulässigkeit der Übermittlung des Ergebnisses einer Blutuntersuchung an Verwaltungsbehörden

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Alexandra StraifRdM-LS 2019/127RdM-LS 2019, 291 Heft 6 v. 29.11.2019

1. Eine aus Gründen der Heilbehandlung erfolgte Blutabnahme samt Auswertung ist keine unzulässige Verletzung der körperlichen Integrität und fällt auch nicht unter das Verbot des Zwangs zur Selbstbeschuldigung.

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