1. Fehlt im innerstaatlichen Recht eine Möglichkeit, die rechtliche Beziehung eines durch eine Leihmutter im Ausland geborenen Kindes zu seiner Wunschmutter anzuerkennen, liegt eine Verletzung des Rechts des Kindes auf Achtung des Privatlebens vor. Das ergibt sich einerseits aus Aspekten des Kindeswohls, andererseits aus dem (in diesem Fall) begrenzten "margin of appreciation" (Ermessensspielraum) der Konventionsstaaten.

