Ordnet die nationale Rechtsordnung [hier: Malta] eine Pflicht zur Durchführung eines DNA-Tests im Vaterschaftsfeststellungsverfahren gegen den Willen des vermeintlichen Vaters an, stellt dies keine Verletzung des Art 8 EMRK dar. Maßgeblich ist dabei, dass die innerstaatlichen Gerichte ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Interessen der Parteien herstellen, indem sie beide Seiten anhören.
62257/15Mifsud gegen Malta

