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Nichteinholung eines SV-Gutachtens

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Alexandra StraifRdM-LS 2019/139RdM-LS 2019, 293 Heft 6 v. 29.11.2019

Im Pflegschaftsverfahren besteht kein genereller Grundsatz, immer zwingend einen SV beizuziehen. Zwar ist die Stellungnahme eines Psychologen der Familiengerichtshilfe nicht einem SV-Gutachten gleichzusetzen, was im Einzelfall aber nicht ausschließt, dass sie gemeinsam mit anderen Beweismitteln eine ausreichende Entscheidungsgrundlage bilden kann. Die Auffassung der Vorinstanzen fällt unter das Beweisaufnahmeermessen und ist somit vom OGH nicht überprüfbar.

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