Eine Rev in einem Verfahren zur Auslegung des Begriffs "private Krankenanstalten" nach Anlage 1 zu § 2 WKG iZm der Wirtschaftskammermitgliedschaft von Vereinen, die Pflegeheime betreiben, ist unzulässig.
Eine Rev in einem Verfahren zur Auslegung des Begriffs "private Krankenanstalten" nach Anlage 1 zu § 2 WKG iZm der Wirtschaftskammermitgliedschaft von Vereinen, die Pflegeheime betreiben, ist unzulässig.
