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Betreuungsanspruch eines volljährigen psychisch kranken Kindes

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Alexandra StraifRdM-LS 2019/129RdM-LS 2019, 291 Heft 6 v. 29.11.2019

Mit der Volljährigkeit des Kindes erlischt die Obsorge des Elternteils. Daraus ist aber nicht zwingend abzuleiten, mit der Volljährigkeit werde auch die Unterhaltsregelung für den haushaltsführenden betreuenden Elternteil obsolet. Nach stRsp haben vielmehr auch bereits erwachsene, aber noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder Anspruch auf Betreuung. Dies gilt umso mehr für ein volljähriges psychisch krankes Kind.

3 Ob 153/19z

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