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Keine besondere Berufsberechtigung durch Additivfachausbildung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2019/107RdM-LS 2019, 192 Heft 5 v. 7.10.2019

Eine über die engen Schranken des § 2 Abs 5 VBO hinausgehende (allenfalls auch mehrfache) Verlängerung eines befristeten DV ist zulässig, wenn das DV "auch der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung zum Erwerb einer Berufsberechtigung dient".

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