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Zur Kollektivvertragsfähigkeit der ÄK/Kurien

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2019/108RdM-LS 2019, 192 Heft 5 v. 7.10.2019

Die für die Kollektivvertragsfähigkeit nach § 4 Abs 1 ArbVG (und somit eine Antragslegitimation gem § 54 Abs 2 ASGG) geforderte "Gegnerunabhängigkeit" der ÄK ergibt sich seit dem Inkrafttreten des ÄrzteG 1998 aus den teilautonomen Kurienversammlungen der angestellten Ärzte (§ 71 Abs 1 Z 1 ÄrzteG), die in ihrer Willensbildung vollkommen frei von potentiellen sozialen Gegenspielern sind.

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