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Keine Genehmigung eines Rechtsgeschäfts nach dem Tod des Vertretenen

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2019/111RdM-LS 2019, 194 Heft 5 v. 7.10.2019

Der Tod einer vertretenen Person beendet nicht nur die Vertretungsbefugnis eines Erwachsenvertreters, sondern auch das jeweilige Rechtsinstitut selbst.

Eine Genehmigung eines vom Vertretenen oder in seinem Namen von seinem gesetzlichen Vertreter geschlossenen Rechtsgeschäfts ist sodann nicht mehr möglich. Eine dennoch erfolgte gerichtliche Genehmigung ist - ebenso wie die Versagung einer Genehmigung - wirkungslos.

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