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Bestellung eines Erwachsenenvertreters aufgrund Aktengutachtens zulässig

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2019/112RdM-LS 2019, 194 Heft 5 v. 7.10.2019

Ein Sachverständigengutachten ist nicht mehr unbedingte Voraussetzung für die Bestellung eines Erwachsenenvertreters. Allein aus der Verwendung eines Aktengutachtens - von Fällen der Gehörverletzung abgesehen - kann die Mangelhaftigkeit der Bestellung nicht abgeleitet werden, insb wenn sich der Betroffene der Befundaufnahme entzieht.

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