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Keine Haftung eines Sachverständigen für Depressionen aufgrund eines verlorenen Kunstfehlerprozesses

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2019/102RdM-LS 2019, 191 Heft 5 v. 7.10.2019

Die Haftung eines [hier: gerichtlichen] Sachverständigen gegenüber einem Dritten wird dann anerkannt, wenn das Gutachten für den Sachverständigen erkennbar gerade auch die Interessen des Dritten mitverfolgt. Diese Beurteilung richtet sich nach der Verkehrsübung.

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