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Keine Umlagepflicht von Patenteinkünften

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia SteinböckRdM-LS 2019/105RdM-LS 2019, 192 Heft 5 v. 7.10.2019

Einkünfte einer Ärztin aus Lizenzgebühren sind eine Abgeltung für die Nutzung des Patentrechts, nicht aber für die ausgeübte Tätigkeit selbst, im Rahmen derer die Entwicklung des Patents erfolgte. Schon deshalb scheidet eine Einbeziehung von Patenteinkünften in die Umlagepflicht aus, ohne dass es darauf ankommt, ob die ausgeübte Tätigkeit [hier: als Stipendiatin] eine ärztliche ist.

Ro 2016/11/0008

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