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Prüfkriterien für medikamentöse Freiheitsbeschränkung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2019/96RdM-LS 2019, 157 - 158 Heft 4 v. 9.8.2019

1. Ob Medikationen [hier: Dauermedikation Lanolept, Temesta und Risperdal, Bedarfsmedikation Truxal und Psychopax] der Behandlung der Grunderkrankung dienen oder primär der "Ruhigstellung" eines Bewohners und deshalb als Freiheitsbeschränkungen zu qualifizieren sind, erfordert konkrete und aussagekräftige Feststellungen darüber, 1. welchen therapeutischen Zweck die Anwendung jedes einzelnen der zu überprüfenden Medikamente verfolgt, 2. ob die Medikamente (insb in der dem Bewohner verabreichten Dosierung und Kombination) dieser Zweckbestimmung entsprechend eingesetzt wurden und werden und 3. welche konkrete Wirkung für den Bewohner mit dem Einsatz der Medikamente verbunden war und ist.

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