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Zur Auslegung des Ausnahmetatbestands der "Dienstleistungen der Gefahrenabwehr"

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2019/95RdM-LS 2019, 157 Heft 4 v. 9.8.2019

1. Der Begriff "Dienstleistungen der Gefahrenabwehr" muss nicht zwingend eine kollektive Dimension aufweisen - er umfasst sowohl Gefahren für die Allgemeinheit als auch solche für Einzelpersonen. Die Versorgung von Notfallpatienten in einem Rettungswagen und der qualifizierte Krankentransport sind somit unter diesen Begriff subsumierbar und idR vom Geltungsbereich der RL sowie von der öffentlichen Ausschreibungspflicht ausgenommen.

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