1. Ein entgeltlicher Vertrag iSd Art 1 Abs 2 lit a RL 2004/18/EG liegt vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber [hier: Region Venetien] einer privaten KA eine Subvention zukommen lässt, die diese verpflichtet, ein Arzneimittel kostenlos herzustellen und gegen Zahlung einer Lieferkostenpauschale an regionale öffentliche KA zu liefern. Bei der Beurteilung der Entgeltlichkeit über Herstellung und Lieferung des Arzneimittels muss die Gegenleistung in Form der Subvention berücksichtigt werden.

