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Krankheitsbedingter Sonderbedarf aufgrund externer Pflegeleistungen; keine Anrechnung von Schmerzengeld

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2019/91RdM-LS 2019, 156 - 157 Heft 4 v. 9.8.2019

1. Die Angemessenheit eines Ausgleichs der Geldkosten für Betreuungsmehrbedarf [hier: krankheitsbedingter Sonderbedarf aufgrund der Behinderung der volljährigen Unterhaltsberechtigten] hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Vermindern sich mit der Heranziehung von Pflegekräften gleichzeitig die Betreuungsleistungen der Mutter, ist - sofern eine Deckungslücke besteht - ein billiger Ausgleich der finanziellen Aufwendungen zwischen dem geldunterhaltspflichtigen Vater und der betreuenden Mutter vorzunehmen.

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