Gibt der Antragsteller oder Inhaber einer Genehmigung des Inverkehrbringens eines Generikums der zuständigen nationalen Behörde in der Packungsbeilage oder einer Zusammenfassung der Merkmale keine Indikationen oder Dosierungen an, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens dieses Arzneimittels noch unter das Patentrecht fallen, stellt dies einen Antrag auf Beschränkung des Umfangs der Genehmigung für das Inverkehrbringen des betreffenden Generikums dar.

