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Haftung für Arzneimittelschäden: Erfordernis der Kausalität zwischen Instruktionsfehler und Schaden

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Dietmar Jahnel, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2019/61RdM-LS 2019, 115 Heft 3 v. 4.6.2019

Hätte die Kl die Informationen in einem Beipackzettel [hier: über das Thromboserisiko] nicht gelesen, fehlt es an der für die Produkthaftung erforderlichen Kausalität zwischen behauptetem Instruktionsfehler und eingetretenem Schaden [hier: Pulmonalembolie].

1 Ob 218/18t

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