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Kein Anspruch auf Witwenversorgung für Lebensgefährtin

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Dietmar Jahnel, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2019/71RdM-LS 2019, 117 Heft 3 v. 4.6.2019

Die Zuerkennung der Witwenversorgung setzt nach dem Wortlaut des § 102 Abs 1 ÄrzteG unmissverständlich voraus, dass die Witwe mit dem verstorbenen Arzt "im Zeitpunkt des Todes in aufrechter Ehe oder eingetragenen Partnerschaft gelebt hat".

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