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Vorläufige Untersagung der Berufsausübung

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Dietmar Jahnel, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle Noe, Claudia Steinböck, Alexandra StraifRdM-LS 2019/70RdM-LS 2019, 117 Heft 3 v. 4.6.2019

Wird gegen einen Arzt [hier: Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie] ein Strafverfahren wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betruges iZm der ärztlichen Berufsausübung eingeleitet, ist der Tatbestand des § 62 Abs 1 Z 2 ÄrzteG erfüllt und die Berufsausübung vorläufig zu untersagen.

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