1. Die Verantwortliche hat gegen die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verstoßen.
2. Die Verantwortliche verpflichtet betroffene Personen mit dem Formular "Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung - Datenschutz-Gesetz" zu einer gesetzwidrigen Einwilligung, indem

