§ 197 Abs 3 Satz 1 ABGB ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass im Fall einer Einzeladoption durch den ehemaligen gleichgeschlechtlichen Partner eines leiblichen Elternteils der Wahlelternteil nicht diesen, sondern den anderen Elternteil verdrängt [hier: Zeugung durch künstliche Insemination im Ausland; kein rechtlicher Vater existent; aufrechtes Eltern-Kind-Verhältnis zu Wahlelternteil].
G 69/2018

